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10 Thesen der TERTIANUM-Stiftung

zur Menschenwürde im Alter

 
Prof. Dr. Helmut Bachmaier,
Präsident des Stiftungsrates, TERTIANUM-Stiftung.
 
 

Die Würde ist dem Menschen gleichursprünglich mit seiner Existenz gegeben.  
       
 

Die Würde ist unteilbar, unaufhebbar, unaufgebbar und unantastbar. Sie kann von keiner menschlichen Autorität verliehen oder entzogen werden.  
       
 

Würde ist die Grundlage der Gleichheit aller Menschen.  
       
 

Die Menschenwürde ist Grenze der Rechtsordnung als Schranke staatlichen Einwirkens.  
       
 

Es gilt, die rechtlichen und sozialen Verhältnisse zu schaffen, die der Würde des Menschen angemessen sind.  
       
 

Würde wird konkret durch die Möglichkeiten, in Freiheit autonom entscheiden zu können und demgemäss zu handeln.  
       
 

Sind Autonomie und Entscheidungsfreiheit eingeschränkt, dann ist durch Begleitung dafür zu sorgen, dass stellvertretend für die betreffende Person, in ihrem Sinne, gehandelt wird (ethische Verpflichtung der Altersarbeit und Pflege).  
       
 

Dabei muss garantiert werden: ein angemessenes Mass einer ressourcenorientierten Grundversorgung, die Wahrung der Intimität, ein Verbot jeglicher Instrumentalisierung, Schutz und Sicherheit der Person (praktische Verpflichtung).  
       
 


Biographie- und Angehörigenarbeit, Lebenslaufanalysen, Gespräche oder Persönliche Verfügungen sind die Informationsquellen für das angemessene begleitende oder stellvertretende Handeln (informatorische Verpflichtung).  
       
 


Den Menschen in seiner Begrenztheit zu achten, schützt seine Würde. Der moralische Status einer Person kann in keiner Situation und unter keinen Umständen einem Menschen abgesprochen werden (humane Verpflichtung der Altersarbeit).